Reparaturrechnungsprüfung

Sie zweifeln an der Höhe der Reparaturrechnung?

Ob die Höhe einer Reparaturrechnung gerechtfertigt ist, lässt sich durch eine nachträgliche Kalkulation mit Hilfe einer immer aktuellen Software feststellen.

Ergibt sich hierbei zwischen den angefallenen Reparaturkosten und dem neutral kalkulierten Betrag eine Differenz, setzen wir uns gerne mit Ihrer Werkstatt in Verbindung, in wie fern diese Abweichung begründet ist.

Aus dem Ergebnis dieser neutralen Beurteilung lässt sich schließen, in welcher Höhe die Reparaturkosten tatsächlich gerechtfertigt sind.

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
  • KFZ-Wertgutachten
  • Beweissicherung
  • Leasingrückgabe
  • Reparaturrechnungsprüfung

Öffnungszeiten

Mo - Fr von 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa     von 9:00 bis 12:30 Uhr

 

Kontakt

KFZ-Sachverständigenbüro Ehreke
Oppenheimer Weg 3
40225 Düssseldorf
 
Telefon 02 11 - 78 84 044
Mobil 01 51 - 42 56 81 69